Vertrauenssache Anwalt
Dieses Vertrauen ist schon das zweite, noch wesentlichere Kriterium: Sie beauftragen einen Rechtsanwalt, damit dieser Ihre Interessen vertritt in einem Gerichtsverfahren, in Vertragsverhandlungen, bei Fragen der taktischen Vorgehensweise etc. Sie legen damit die Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen in fremde Hände. Sie sollten dieser Person vertrauen können! Vertrauen ist ein persönliche Komponente: Ist mir dieser Rechtsanwalt sympathisch? Suchen Sie daher Ihren Rechtsanwalt zunächst nach dessen Fachgebieten aus. Kennen Sie diese nicht, fragen Sie im Erstkontakt danach, jedenfalls, bevor Sie Ihre Angelegenheit präsentiert haben. Hören Sie in einem zweiten Schritt in sich hinein! Ist Ihnen der Rechtsanwalt sympathisch, können Sie ihm bedingungslos vertrauen? Gehen Sie nicht zu einem Rechtsanwalt, nur weil Sie oder gar Ihre Eltern immer schon dort waren. Ihre Angelegenheit ist dafür viel zu kostbar! Vertrauen in den Anwalt
Eine weitere: Korrespondiere ich immer mit derselben Person - oder einmal mit dem Anwalt selbst, dann wieder mit einem Konzipienten, schließlich gar mit einem Kanzleikollegen?
Je mehr Personen in Ihre Angelegenheit eingebunden sind, desto schlechter ist dies für Sie! Nicht nur entstehen Reibungsverluste beim Wissenstransfer von der einen zur anderen Person, sondern Sie zahlen auch diesen (zusätzlichen) Aufwand.Der kompetente Anwalt Ihres Vertrauens – Dr. Agnes Maria Kienast aus Korneuburg